Leitfaden zur Impressumspflicht erschienen
Abmahnungen lassen sich vermeiden. Dabei will das Bundesministerium für Justiz helfen.
Impressumspflicht für Webmaster
Leider ist man auch als Webmaster nie sicher vor Abmahnungen. So mancher Anwalt hat sich damit schon ein goldenes Näschen verdient.
Beim Erstellen einer Website macht man sich Gedanken über das Layout, über das Konzept, die Inhalte und so weiter. Was Rechtlich ebenfalls in eine Internetpräsenz gehört, überlegt man sich oft nur am Rande und sehr häufig auch erst, wenn die Site längst im Netz steht.
Zwar hat erst kürzlich ein für seine Abmahnpraktiken berüchtigter Anwalt gewaltig eine auf den Deckel bekommen und mußte ins Gefängnis, aber eine Seite mit fehlerhaftem oder gar keinem Impressum bleibt gefährlich und kann empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Um gegen diese Gefahr ein wenig besser gewappnet zu sein, hat das BMJ jetzt einen Leitfaden zur Impressumspflicht herausgebracht.
Dort wird unter anderem erklärt, wann eine Anbieterkennzeichnungspflicht besteht, welche Angaben im Impressum zu machen sind und wie dieses gestaltet werden soll. Es soll also Gewerbetreibenden geholfen werden, ihr Impressum nach den gesetzlichen Angaben für das Telemediengesetz (TMG) zu gestalten.
Insgesamt soll mit der ganzen Aktion mehr Rechtssicherheit gewonnen werden. Beim BMJ betont man aber auch, daß im Einzelfall eine rechtliche Beratung damit nicht ersetzt werden kann. Dem einzelnen sollen aber zumindest seine Pflichten bewusst werden.