Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. gibt derzeit zu bedenken, dass nicht nur Big-Business-Vertreter wie Mark Zuckerberg mit dem neuen Datenschutz-Standard der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu kämpfen haben. Offensichtlich schätzt sich die Mehrheit der deutschen Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt als nicht ausreichend vorbereitet ein, obwohl der Stichtag bereits am 25. Mai 2018 ist. Zu dem Thema hat der Berufsverband nun eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir hier veröffentlichen.
Pressemitteilung des Berufsverbandes für Rechtsjournalisten e.V.!
- Mehrheit deutscher Unternehmen nur unzureichend auf die DSGVO vorbereitet: Nur 10 % der Betriebe sind ausreichend gerüstet.
- Besondere Sorgenkinder: Viele Betriebe erfüllen die Anforderungen der DSGVO an das E-Mail-Marketing & die Dokumentationspflicht nicht.
Berlin, den 19. April 2018 – Mit dem 25. Mai 2018 greift innerhalb der Europäischen Union ein vereinheitlichter Datenschutz - Standard: Die neue DSGVO wirkt zum genannten Stichtag verbindlich. Betroffen sind alle Unternehmen, die entweder ihren Sitz innerhalb der EU haben oder mit den personenbezogenen Daten von EU - Bürgern hantieren. Um den neuen Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden, wurde ihnen eine zweijährige Schonfrist gewährt, die nun allerdings kurz vor dem Aus steht. Doch ist die Mehrheit für den datenschutzrechtlichen Wandel noch nicht ausreichend gerüstet.
Rund 90 % der Unternehmen hinken hinterher
Eine Auswertung des Eco - Verbands der Internetwirtschaft, die dem HORIZONT – Zeitung für Marketing, Werbung und Medien exklusiv zur Verfügung gestellt wurde, zeigt einen gravierenden Rückstand deutscher Betriebe in Sachen DSGVO - Umstrukturierung auf. Rund 90 % hinken bezüglich ihrer datenschutzrechtlichen Umstellungen hinterher – und das, obwohl der Tag X gefährlich nahe liegt.
Besondere Problemkinder
Die DSGVO stellt eine ganze Palette an neuen Anforderungen an das E - Mail - Marketing auf. Vor allem im Rahmen des Newsletter - Marketings ist fortan besondere Vorsicht geboten: Erforderlich ist nun die sogenannte Double - Opt - In - Praktik, wonach die Anforderung eines Newsletters bzw. einer Werbemail durch den Betroffenen in zweierlei Schritten erfolgt. Der Statistik des Eco - Verbands der Internetwirtschaft zufolge ist ein belegbares Einverständnis für den Erhalt solcher elektronisch versandten Schreiben nur bei jeder zweiten E - Mail - Adresse gegeben. Bei rund 22 % aller Mail - Adressen, die derartige elektronische Mitteilungen auf regelmäßiger Basis erhalten, ist eine DSGVO - konforme Einwilligung absent. In 47 % dieser Fälle will man sich noch ein adäquates Problemlösungskonzept einfallen lassen. Schafft man dies nicht bis zum 25. Mai 2018, so muss der E - Mail - Versand an die betroffenen Adressen eingestellt werden. Des Weiteren wird bisweilen der künftigen unternehmerischen Pflicht zur Dokumentation vielfach nicht genügend Rechnung getragen. Lediglich 6 % der Betriebe erfüllen diesbezüglich die neuen Vorschriften. Hinsichtlich der Verfahren im Rahmen der Auskunftserteilung sowie Berichtigung und Löschung von Daten stehen 29 % der Umfrageteilnehmer im Rückstand. Besser sieht es allerdings in Sachen Datensparsamkeit aus. Diesbezüglich schätzen sich 68 % als DSGVO - konform ein.
Weitere Informationen rund um das Thema "EU - DSGVO" finden Interessierte unter https://www.datenschutz.org/eu - datenschutzgrundverordnung/.
Hintergrund:
Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. wurde im August 2015 von Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin gegründet. Für den juristischen Laien steht einem grundlegenden Verständnis zumeist das "Juristendeutsch" im Wege; entsprechende Recherchen gestalten sich in der Regel als zeitaufwendig und komplex. Ziel des Verbandes ist es daher, über zentrale rechtliche Themenkomplexe in einer verständlichen Sprache zu informieren. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. stellt ausschließlich Informationsportale bereit, bietet jedoch keine Rechtsberatung an.
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